Fachingenieur Fassade Nico Horneff
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KURIOSES AUS DEN REGELWERKEN | FENSTER ∙ TÜREN ∙ FASSADEN
Fachwissen
K U R I O S E S
F E N S T E R & T Ü R E N & F A S S A D E N
G E F E R T I G T A U S M E T A L L & G L A S

Kurioses aus den Regelwerken Fenster, Türen und vorgehängte Fassaden aus Metall und Glas

Normen und Richtlinien können hinter dem Stand der anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben. Werden diese Lücken durch die Projektbeteiligten nicht geschlossen, droht Streit bei Kenntnisnahme des Mangels und die Suche nach den Schuldigen beginnt. Über den anerkannten Regeln der Technik steht jedoch das Bausoll, welches die vertragliche Grundlage darstellt. Oft werden hier leichtsinnige Vereinbarungen getroffen, die weit über die übliche bzw. benötigte Beschaffenheit hinausgehen und dann erfüllt werden müssen.




Außenlärmpegel Reger Verkehr 75 dB
Bild einer Wärmebildkamera
Lüftungsquerschnitt

WÄRMESCHUTZ


Eine kurzfristige Tauwasserbildung auf Fensterrahmen und Verglasungen ist zulässig.

Der Mindestwärmeschutz ist definiert als der wärmeschutztechnische[r] Standard, der an jeder Stelle der Innenoberfläche der wärmeübertragenden Umfassungsfläche bei ausreichender Beheizung und Lüftung unter Zugrundelegung üblicher Nutzung und unter den in dieser Norm angegebenen Randbedingungen ein hygienisches Raumklima sicherstellt, so dass Tauwasserfreiheit und Schimmelpilzfreiheit an Innenoberflächen von Außenbauteilen im Ganzen und in Kanten und Ecken gegeben sind. Fenster, Fenstertüren und Türen sind hiervon ausgenommen, nicht jedoch die Einbaufuge zum angrenzenden Bauwerk, der Fenstersturz, die Fensterbrüstung bzw. die Schwelle.[2]

Planerisch kann eine mögliche Tauwasserbildung durch eine Isothermenberechnung im Vorfeld ermittelt werden.


[2] DIN 4108-2:2013-02, Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz, Nummer 3.1.6.

LÜFTUNG


Auch wenn Richtlinien eingehalten werden, kann es sein, dass Anforderungen nicht erfüllt werden können.

Diese ASR A3.6 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Anwendung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.[3]

Die ASR A3.6 kennt jedoch keine Einschnürbeiwerte und Verjüngungen z.B. im Leibungsbereich und bei Stürzen. Die Berechnungen sind deshalb zu konkretisieren.


[3] Technische Regeln für Arbeitsstätten, Lüftung, ASR A3.6 Ausgabe: Januar 2012, zuletzt geändert GMBl 2018, S. 474.

SCHALLSCHUTZ


Meist erwarten Nutzer von Normen den höchsten Standard, der dem Stand der Wissenschaft entspricht bzw. ein Niveau, das mindestens den anerkannten Regeln der Technik genügt. Im Bereich des Schallschutzes bleibt diese Erwartungshaltung jedoch oft unerfüllt. Auch neueste Normen, sowie baurechtlich eingeführte Normen, decken dieses Verlangen mit Ihren Mindestanforderungen nicht ab. Allein der Begriff Mindestanforderungen erweckt schon falsche Hoffnungen an eine mindestens zu erbringende Ausführungsqualität.

Es kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht mehr bzw. als nicht belästigend wahrgenommen werden, auch wenn die in dieser Norm festgelegten Anforderungen erfüllt werden. [1]

Der Planung des Schallschutzes ist deswegen immer eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Sind Fachkenntnisse nicht im ausreichenden Maß vorhanden, so sind spezialisierte Planer zu beauftragen, die in der Lage sind, die gewünschten Anforderungen, in Abstimmung mit den Projektbeteiligten, zu erarbeiten.


[1] DIN 4109-1:2018-01, Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen, Einleitung.
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